Lieferbedingungen

Für die Zulassung des Einsatzes der Scheiben, und für die statische Überprüfung übernehmen wir keine Gewähr. Der glastechnisch richtige Einsatz ist von uns nicht geprüft.


1. TOLERANZEN FÜR GEBOGENES GLAS

Maßtoleranzen = 2 mm je laufender Meter
Versatz (Verwindung = max. 3 mm je laufender Meter
Durchbiegung der Höhenkanten = max. 3 mm je laufender Meter
Abweichung der Konturtreue = max. 3 mm je laufender Meter
Kanten- und Bohrlochversätze bei VSG aus ESG/ TVG-Einheiten = max. 3 mm je laufender Meter. Aufwölbungen im Bereich der Abwicklungskanten möglich. Bei gebogenen Scheiben beziehen sich alle Maßangaben auf die konvexe Seite der Scheiben. Ansichtsseite von Zeichnungen ist stets die konvexe Seite.

2. ANISOTROPIEN

Anisotropien entstehen bei Glas, das einem thermischen Vorspannprozess unterzogen wurde. Durch die unterschiedlichen Spannungszonen entsteht eine Doppelbrechung der Lichtstrahlen. Nur die polarisierten Anteile des Tageslichtes machen diese Erscheinung durch spektralfarbene Ringe, Wolkenbilder und ähnliches sichtbar.
Diese Erscheinungen sind produktionsbedingt und kein Reklamationsgrund. Die Anordnung der Anisotropiefelder können bei Nachlieferungen, aber auch innerhalb einer Fertigungscharge untersschiedlich angeordnet sein.

3. FARBGLEICHHEIT

Aufgrund der unübersichtlichen Rohglassituation gibt es eine breite Palette von Bezugsquellen für Floatgläser. Das bedeutet, dass es zu nicht unerheblichen Farbabweichungen kommen kann und Dickgläser statt 15 oder 19 mm auch 16 oder 20 mm sein können. Bei Satinato-Gläsern gewinnt dies eine ganz besondere Bedeutung, da wir nicht gewährleisten können, dass jede Charge mit dem gleichen Floatglas gefertigt wird und der Ätzton immer gleich ist. Allein durch Verwendung eines anderen Basisglases kann ein gänzlich anderer Farbeindruck entstehen. Hierauf haben wir leider keinen Einfluß.

4. SIEBDRUCK

Werden Siebdruckgläser vor einem hellen Hintergrund eingesetzt oder von der dem Betrachter abgewandten Seite her beleuchtet kann der fertigungsbedingte Eindruck eines Sternenhimmels bzw. von Streifenbildung entstehen. Die Ursache liegt in der nicht absoluten Lichtundurchlässigkeit der Emailschicht dieser Siebdruckgläser ist nicht als Ansichtsseite geeignet, da auf dieser Seite fertigungsbedingte Strukturen sichtbar sind, welche von der Glasseite betrachtet, nicht mehr zu erkennen sind. Aus produktionstechnischen Gründen ist eine absolute Farbgleichheit nicht immer möglich. Das gilt insbesondere für Nachbestellungen und beim Drucken im VSG-Folienverbund.

5. URHEBERRECHTE

Kunstverglasungen (Rillenschliff, Decoblei, Schmelzglas, Bleiverglasung, GB:PRINT und Sandstrahlmattierung) die nach Vorgaben unserer Kunden gefertigt werden, können wir aus Zeit- und Kostengründen nicht kontrollieren, ob diese dem Musterschutz unterliegen. Wir lehnen jegliche Haftung (Muster-, Marken-, Urheberrechte oder Rechte auf Basis des Wettbewersrechtes) dazu ab.

6. GLASBRUCH

Bei der Herstellung und beim Transport von Glasscheiben kann es immer wieder zu unvermeidbaren Brüchen kommen. Eine Haftung unsererseits für daraus resultierende Ansprüche, sowie auch für anfällige sonstige Mangelfolgeschäden aus welchen Gründen auch immer, wird von uns abgelehnt.

7. SPONTANBRUCH BEI ESG

Aufgrund von Materialfehlern bei der Herstellung des Basisglases in den Floatglaslinien, wie z.B. Nickelsulfid-Einschlüsse, kann ESG plötzlich und unerwartet zerstört werden bwz. brechen. Wir empfehlen einen Heatsoak-Test, welcher allerdings nicht im Preis mit inbegriffen ist.

Ebenso können die Glasproduzenten nicht garantieren, daß es keine Spontanbrüche mit ESG bei beschichteten Glastypen gibt, welche durch klimatische Temperatureinflüsse auftreten können. Aus diesen oben genannten Gründen kann keine Garantie dafür gegeben werden, daß in dem gelieferten ESG (trotz möglichem Heatsoak-Test)
keine Spontanbrüche auftreten.

8. UV-VERKLEBUNG

Wir weisen darauf hin, dass Gläser die mit UV-Klebern verklebt worden sind vor Erschütterung, Verwindung, Vibration, Stoß, Kälte und Feuchtigkeit geschützt werden müssen, da UV-Klebstoffe „spröde“ Verbindungen sind. Auf verklebte Gläser kann daher keine Garantie auf Festigkeit, bzw. Dauerhaftigkeit der Verklebung gewährt werden, wenn einer der oben angeführten Punkte nicht eingehalten wurde . d.h. nachträgliche Reklamationen nach Übernahme der Waren werden nicht anerkannt.

9. DUSCHEN

Wir garantieren keine 100%ige Dichtheit bei Duschen und weisen darauf hin, dass Duschdichtungen regelmäßig gewartet werden müssen.

10. SILIKONFUGEN

Sind Wartungsfugen und müssen ebenso regelmäßig gewartet werden.

11. Lackierung & Beschichtung

Lackierte bzw. beschichtete Glasoberflächen sind von jeglicher Garantie auf Fleckenbildung oder Ablösen ausgeschlossen, ansonsten muss eine keramische Emaillierung ausdrücklich bestellt werden.

12. LACKSCHÄDEN

Beim Ausbau von Gläsern und Einbau in Fenster und Türen ist es unvermeidlich, dass die angrenzenden Oberflächen (Farbe, Lack, udgl.) beschädigt wird.
Auch Glashalteleisten z.B. aus Holz können dabei brechen. Eventuell notwendige Ausbesserungsarbeiten sind im Reparaturpreis nicht enthalten.

13. ÜBERNAHME UND VERPACKUNG

Um eine Kontrolle Ihrer Ware zu ermöglichen, stellen wir bestellte Ware unverpackt zur Abholung bereit.

14. VERLETZUNG, BESCHÄDIGUNG

Unbearbeitete Glaskanten können zu (Schnitt) Verletzungen und Sachschäden führen. Schutzmaßnahmen schützen vor Schnittverletzungen und Beschädigungen von
eigenem und fremden Eigentum. Die Verwendnung von Schutzhandschuhen udgl. wird dringend empfohlen.

15. TRANSPORT, LAGERUNG

Bei Selbstabholung auf geeignetes Transportmittel achten. Gegen Verrutschen sichern - Denken Sie an die Möglichkeit einer Notbremsung!
Auch bei kurzfristigem Abstellen Unterlage verwenden, z.B. Holz; möglichst stehend lagern.

16. ANGEBOTE

Angebote seitens der Fa. Glas Werk O&F GmbH erfolgen stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Wo finden Sie uns

Glaswerk O&F GmbH
Au 41, 6134 Vomp, Tirol

  • Telefon

    +43 5242 65 005

  • Fax

    +43 5242 710 05

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